Informationen zum steuerfreien Einkaufen

Alles, was man wissen sollte, wenn Sie mit dem TGV Lyria reisen und was die Steuerbefreiung der Einkäufe betrifft.

Einkaufen ohne Mehrwertsteuer in Frankreich

Personen, die ausserhalb der Europäischen Union wohnen und (am selben Tag und im selben Geschäft) Einkäufe im Wert von 100 € oder mehr tätigen, erhalten an der Kasse ein Formular für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer.  


Wer sein Geld zurückerhalten möchte, muss zwingend einen besetzten französischen Grenzübergang passieren. Öffnungszeiten Grenzübertritt Basel/St. Louis-Autobahn

  • Dienststelle B10 (Tourismusverkehr) ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr und Samstag von 12.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. 

  • Dienststelle B8 (Handelsverkehr) ist Montag bis Freitag von 5.00 bis 9.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie Samstag von 5.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. 


Beim Passieren eines unbesetzten Grenzübergangs müssen Einfuhranmeldungen immer in die Deklarationsboxen auf Schweizer Seite eingeworfen werden. Trotz Einstellung der Übernahme der Steuerbefreiungsabwicklung durch die Bestimmungsländer sind Reisende nicht von der Pflicht befreit, Waren bei der Einfuhr zu verzollen. 


💡 Waren können auch einfach über die App QuickZoll verzollt werden (zulasten der Kundinnen und Kunden). 


Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Behörden. TGV Lyria kann in keinem Fall haftbar gemacht werden.

Einkaufen ohne Mehrwertsteuer in der Schweiz

Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union erhalten bei Einkäufen im Wert von über CHF 300 (im selben Geschäft und am selben Tag) an der Kasse ein Formular für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer.


Das Formular muss: 

  • vom Schweizer Zollpersonal abgestempelt werden 

  • mit dem beiliegenden Umschlag zurückgesendet werden, um die Rückerstattung zu erhalten  


💡 Ist das Formular mit dem «Global Refund»-Logo versehen? Dann können Sie die Rückerstattung an den «Global Refund»-Schaltern in Paris veranlassen.