Auf in die Schweiz (ganz legal)
Um in die Schweiz einzureisen, benötigen Reisende aus der Europäischen Union einen nationalen Personalausweis (gültig) oder einen nationalen Reisepass (gültig oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufen). Ein Visum ist nicht erforderlich.
Ausländische Staatsangehörige, die nicht Bürger der Europäischen Union sind, können sich auf der Website des Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) informieren, ob sie für die Einreise in die Schweiz von der Visumspflicht befreit sind oder nicht.
Französische Kinder unter 15 Jahren können problemlos in die Schweiz einreisen. Sie benötigen keinen Reisepass oder Personalausweis und keine Ausreisegenehmigung. Es ist nur ein Passierschein erforderlich, den die französischen Präfekturstellen mit Genehmigung eines sorgeberechtigten Elternteils kostenlos ausstellen. Der Passierschein ist für eine oder mehrere Reisen innerhalb von 3 Monaten gültig.
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann geht es hier weiter: www.diplomatie.gouv.fr/de.
Hier geht es zur Zollkontrolle
Die Zoll- und Polizeikontrollen finden beim Grenzübergang statt.
- An Bord des TGV Lyria auf den Strecken Paris <> Lausanne, Paris <> Bern und Paris <> Zürich.
- Am Bahnhof Genf auf der Strecke Paris <> Genf.
Sie müssen einen gültigen Ausweis oder einen nicht länger als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass vorweisen.
Für Reisende mit Wohnsitz ausserhalb Frankreichs, der Schweiz oder dem Schengenraum können andere Formalitäten notwendig sein. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise mit dem TGV Lyria bei den entsprechenden Behörden.
💡 Pssst! Bei Reisen ab Genf können die Grenz- und Polizeikontrollen in manchen Fällen (etwas) länger dauern.